Finanzgericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Hausbesitzer gewinnen Prozess

Finanzgericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Hausbesitzer gewinnen Prozess
Grundsteuer für Hausbesitzer: Für das Bauland gilt der Garten nicht – Gericht gibt Klägern gegen Finanzamt recht
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Streit um die Grundsteuer in Crivitz ist zugunsten ortsansässiger Hausbesitzer entschieden worden. Das Finanzgericht urteilte, dass ihr Gartengrundstück mit einem deutlich niedrigeren Satz bewertet werden muss als vom Finanzamt gefordert. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob das Land als baureif oder landwirtschaftlich einzustufen ist.
Betroffen war ein Grundstück am südöstlichen Rand von Crivitz in der Nähe von Lindenallee und Mehlbeerenweg. Die Eigentümer argumentierten, dass die als Garten genutzte Fläche mit dem landwirtschaftlichen Satz von 5,50 Euro pro Quadratmeter besteuert werden solle. Das Finanzamt hatte sie hingegen als baureif eingestuft und einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter angesetzt.
Mit dem Urteil wird das umstrittene Gartengrundstück nun mit 5,50 Euro statt mit 90 Euro pro Quadratmeter veranlagt. Die ursprüngliche Bewertung des Finanzamts wurde verworfen, der Einspruch der Hausbesitzer hatte Erfolg. Der Fall könnte richtungsweisend für ähnliche Auseinandersetzungen um die Grundstückseinstufung in der Region sein.

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