Fachdiskussion zeigt: Gewaltprävention am Arbeitsplatz bleibt dringende Pflichtaufgabe
Theo BauerFachdiskussion zeigt: Gewaltprävention am Arbeitsplatz bleibt dringende Pflichtaufgabe
Online-Veranstaltung unterstreicht dringenden Handlungsbedarf: Bessere Gewaltprävention am Arbeitsplatz
Bei einer kürzlichen digitalen Veranstaltung wurde der akute Bedarf an wirksameren Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt an Arbeitsplätzen deutlich. Am Montag, dem 24. März 2025, organisierte das Präventionsnetzwerk #SicherAmArbeitsplatz eine Diskussionsrunde unter dem Titel „Gewaltschutzmaßnahmen umsetzen: Konzepte entwickeln“ im Rahmen der Reihe „SAFE HOUR“. Fachleute betonten, dass Arbeitgeber sowohl rechtlich als auch ethisch in der Pflicht stehen, ihre Beschäftigten vor Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.
Die Veranstaltung wurde von Sandra Simon von der Ruhr Security Cooperation moderiert. Als Expertinnen und Experten nahmen Anika Braun, Maximilian Faßbender, Dirk Kursim und Eva Aich teil, die ihr Wissen zur Prävention von Arbeitsplatzgewalt einbrachten. Die Diskussion umfasste zentrale Themen wie die Klärung von Rollen und Verantwortlichkeiten, die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sowie die Umsetzung praktischer Schutzmaßnahmen.
Die Teilnehmenden analysierten konkrete Fallbeispiele und bewährte Strategien zur Risikominimierung. Zudem wurden aktuelle Herausforderungen in der Gewaltprävention thematisiert. Ein Schwerpunkt lag auf der gesetzlich vorgeschriebenen, gründlichen Gefährdungsbeurteilung, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und abzumildern.
Die Organisatorinnen und Organisatoren kündigten an, dass die Reihe „SAFE HOUR“ fortgesetzt wird. Termine für kommende Veranstaltungen sind auf der Website www.sicheramarbeitsplatz.nrw einsehbar. Für weitere Informationen steht die Koordinierungsstelle von #SicherAmArbeitsplatz unter der Telefonnummer +49 251 275 1125, per E-Mail an [email protected] oder über die Website zur Verfügung.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass Gewaltprävention ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes sein muss. Arbeitgeber wurden an ihre Verpflichtung erinnert, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Details zu anstehenden Terminen und Unterstützungsangeboten bietet das Netzwerk #SicherAmArbeitsplatz.






