Eurowings muss CO₂-Werbung stoppen – Gericht urteilt gegen Greenwashing

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichswerbung irreführend - Eurowings muss CO₂-Werbung stoppen – Gericht urteilt gegen Greenwashing
Überschrift: Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend
Teaser: Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend
Vorspann: Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend
Veröffentlichungsdatum: 5. Dezember 2025, 14:10 Uhr
Schlagwörter: Eurowings, OLG, Düsseldorf, Klima, Klimaschutzmaßnahmen, Oberlandesgericht, EU, Flugverkehr, Zukunft, Luftfahrt, Klima, Verbraucher, Deutschland, Klimawandel, Umweltwissenschaften, Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext:
Eurowings und 20 weitere europäische Airlines haben zugesagt, irreführende Aussagen über Flugemissionen zu streichen. Dieser Schritt folgt auf rechtliche Schritte und neue EU-Vorschriften, die das „Greenwashing“ in der Flugwerbung bekämpfen sollen. Ein deutsches Gericht hatte bereits früher in diesem Jahr gegen Eurowings entschieden, weil die Airline mit ihrer CO₂-Kompensationswerbung täuschend geworben hatte.
Der Fall begann, als der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Eurowings wegen der Werbung für ihr CO₂-Kompensationsprogramm klagte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass die Aussagen der Airline einen falschen Eindruck erweckten – sie suggerierten, Flüge seien klimaneutral, obwohl dem nicht so war. Das Gericht stellte fest, dass das Programm nicht alle schädlichen Emissionen ausgleiche, und untersagte Eurowings, es auf diese Weise zu bewerben (Aktenzeichen: I-20 U 38/25). Eine weitere Berufung war nicht zulässig, doch neue EU-Gesetze gegen Greenwashing, die im September 2026 in Kraft treten, hätten eine solche Werbung ohnehin verboten.
Anfang November 2025 verpflichteten sich Eurowings und weitere große Airlines, darunter Lufthansa und Ryanair, zu strengeren Werbestandards. Die Fluggesellschaften sagten zu, nicht länger zu behaupten, Flugemissionen könnten durch Verbraucherbeiträge zu Klimaprojekten oder alternativen Kraftstoffen neutralisiert oder ausgeglichen werden. Zudem einigten sie sich darauf, den Begriff „nachhaltiger Flugkraftstoff“ nur mit klaren Erläuterungen zu verwenden und vage „grüne“ Formulierungen in Werbekampagnen zu vermeiden.
Die Entscheidung markiert einen Wandel in der Kommunikation von Airlines über ihre Umweltbemühungen. Statt pauschaler Aussagen müssen sie nun präzise Angaben zu Emissionen und Kompensationsmethoden machen – oder riskieren weitere rechtliche Konsequenzen.
Die Vereinbarung bedeutet, dass Passagiere künftig keine irreführenden Behauptungen über klimaneutrale Flüge von diesen Airlines mehr zu sehen bekommen. Das Urteil und die bevorstehenden EU-Regelungen zielen darauf ab, Transparenz darüber zu schaffen, wie der Flugverkehr das Klima beeinflusst. Die Airlines müssen ihre Werbung bis Ende 2026 an die verschärften Vorgaben anpassen.

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