Energieeffizienzgesetz wird gelockert: Was sich für Unternehmen und Rechenzentren ändert
Theo BauerEnergieeffizienzgesetz wird gelockert: Was sich für Unternehmen und Rechenzentren ändert
Der deutsche Ministerrat hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen mildern die Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Nach Angaben der Regierung sollen die Reformen Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Ursprünglich schrieb das Gesetz Behörden und Unternehmen vor, ihren Energieverbrauch und -verschwendung zu reduzieren. Rechenzentrumsbetreiber unterlagen besonders strengen Regeln, da sie durch ihren hohen Strombedarf und die Abwärmeproduktion stark belasten. Mit den neuen Anpassungen haben sie nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Auch die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien wurde auf 2030 verschoben.
Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist. Zudem müssen nur noch Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einführen.
Die Reaktionen auf die Änderungen fallen gemischt aus. Peter Adrian, Präsident des DIHK, bezeichnete die Reformen als „deutliche Entlastung“. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte hingegen, die Regierung habe Klimaschutz und wirtschaftliche Ziele nicht ausreichend in Einklang gebracht. Linda Klapdor von Greenpeace warnte, die Neuregelungen könnten Schlupflöcher für Tech-Konzerne schaffen und die Emissionen von Rechenzentren erhöhen.
Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte die Reformen als notwendig, um überflüssige Vorschriften zu streichen. Für Unternehmen entfallen damit kurzfristige Verpflichtungen. Wie sich die Änderungen langfristig auf Energieeffizienz und Emissionen auswirken, bleibt abzuwarten.
