Digitale Krankschreibung: Was sich 2023 für Arbeitnehmer und Arbeitslose ändert
Sophia WeberDigitale Krankschreibung: Was sich 2023 für Arbeitnehmer und Arbeitslose ändert
Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Deutschland neue Regeln für die Krankmeldung. Arbeitgeber müssen die Krankschreibungen von gesetzlich versicherten Beschäftigten nun elektronisch abrufen. Die Änderung erleichtert den Prozess für Arbeitnehmer, die keine physische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr einreichen müssen.
Seit Jahresbeginn 2023 reicht es für gesetzlich Versicherte aus, ihren Arbeitgeber über die Erkrankung zu informieren. Der Arbeitgeber holt sich die notwendigen Daten dann digital – das papierbasierte Attest entfällt damit.
Für arbeitslose Versicherte dauert die Umstellung länger. Bis zum 1. Januar 2024 müssen sie weiterhin aktiv eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) beim Arzt anfordern. Gleiches gilt für Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen. Die Vorlage der AUB ist für diese Gruppen entscheidend, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
Auch Kunden von Arbeitsagenturen und Jobcentern müssen bis Anfang 2024 noch nach dem alten Verfahren vorgehen. Danach greift für sie ebenfalls das neue elektronische System. Die AUB lässt sich bereits jetzt digital über das eServices-Portal oder die BA-mobil-Kundenapp einreichen.
Die Neuregelung vereinfacht das Verfahren für Arbeitnehmer deutlich. Arbeitslose und Weiterbildungsteilnehmer müssen sich noch etwas gedulden, bis die digitale Lösung für sie gilt. Betroffene können die Bescheinigung aber schon jetzt online übermitteln, um den Prozess zu beschleunigen.
