Deichmann kämpft gegen umstrittene Entsorgungsgebühren für Schuhkartons

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Eine Schuhvitrine mit verschiedenen Schuhen und Sandalen auf einem weißen Tisch, mit einer Wand auf der linken Seite und einer Decke oben.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann über Entsorgungskosten klagt - Deichmann kämpft gegen umstrittene Entsorgungsgebühren für Schuhkartons

Schuhhändler Deichmann klagt gegen Behörde wegen Entsorgungskosten für Schuhkartons

Der SchuhEinzelhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine Regulierungsbehörde vor, die ihm ungerechtfertigte Gebühr für die Entsorgung von Schuhkartons in Rechnung stellt. Das Unternehmen argumentiert, es werde zu Unrecht zur Kasse gebeten, obwohl es den Großteil des Recyclings selbst übernehme. Nach einer spätabendlichen Entscheidung am Freitag, dem 28. November 2025, wird nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erwartet.

Streit um doppelte Abgaben für Verpackungsmüll Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob Deichmann Gebühr für Schuhkartons zahlen muss, die Kunden im Geschäft zurücklassen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sieht die Kartons als "systembeteiligungspflichtig" an, da sie überwiegend bei privaten Endverbrauchern landen. Deichmann hingegen betont, die Entsorgungskosten bereits über das eigene Recyclingsystem zu tragen und daher nicht zusätzlich in das duale System einzahlen zu müssen.

Urteil mit Signalwirkung für die Branche Die Richterentscheidung wird klären, ob Deichmann künftig doppelte Gebühr für die Schuhkarton-Entsorgung leisten muss. Bei einem Sieg des Händlers könnten sich dessen Betriebskosten verringern – und Ersparnisse möglicherweise an Kund:innen weitergegeben werden. Zudem könnte das Urteil Maßstäbe für künftige Streitfälle rund um die Abfallwirtschaft setzen.