24 May 2026, 16:03

Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt

Ein deutsches Gericht hat einen Zugführer der Bundeswehr wegen einer antisemitischen Äußerung während eines NATO-Einsatzes in Litauen verurteilt. Der 38-jährige Feldwebel aus Munster wurde vom Amtsgericht Soltau der Volksverhetzung für schuldig befunden. Der Fall ist Teil weitergehender Vorwürfe wegen rechtsextremer Verhaltensweisen unter Soldaten im Jahr 2021.

Das Vorfalls ereignete sich im Juni 2021, als Angehörige des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 in Litauen stationiert waren. Der Zugführer machte die umstrittene Bemerkung, nachdem elektronische Aufklärungseinheiten überprüft hatten, ob Soldaten ihre Mobiltelefone ausgeschaltet hatten. Zeugen sagten aus, sein Kommentar habe die Überwachung der Kameraden mit Menschen verglichen, die in der Vergangenheit vergast worden seien.

Der Angeklagte räumte die Äußerung ein, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben. Richter Tore Larsen wies dieses Argument zurück und urteilte, die Bemerkung stelle eindeutig eine Volksverhetzung dar. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt 6.000 Euro, zuzüglich der Gerichtsgebühren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Fall entstand im Rahmen umfassender Ermittlungen zu rechtsextremen und antisemitischen Vorfällen innerhalb des Bataillons. Zu den Vorwürfen zählten Diskriminierung, beleidigende Äußerungen sowie ein zum Geburtstag Adolf Hitlers gesungenes Lied. Ursprünglich standen zwei Hauptfeldwebel und vier weitere Mannschaftsdienstgrade unter Beobachtung; weitere Untersuchungen gegen weitere Zugmitglieder wurden eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte, dass derzeit keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige in Zusammenhang mit diesen Vorfällen laufen. Die Bundeswehr selbst hat sich nicht zu internen Ermittlungen geäußert.

Das Urteil ist die erste juristische Konsequenz aus den Vorwürfen von 2021 gegen das Panzergrenadierausbildungsbataillon 92. Der verurteilte Zugführer muss 6.000 Euro Strafe zahlen und die Prozesskosten tragen, wobei eine Berufung noch möglich ist. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich extremistischen Verhaltens in den Reihen der deutschen Streitkräfte.

Quelle