Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil zu Lärmstreit um Kölner Volksbühne
Theo BauerNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil zu Lärmstreit um Kölner Volksbühne
Streit um Lärmbelästigung: Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil im Fall Kölner Volksbühne
Der langjährige Konflikt zwischen dem Kölner Theater Volksbühne und einem Nachbarn hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen – mit der Kritik, die vorherige Entscheidung habe sich zu stark auf die Überschreitung von Lärmgrenzwerten gestützt.
Der Streit begann 2015, als sich ein Anwohner über Lärmbelästigung durch die Volksbühne beschwerte, darunter nächtlichen Applaus. Das betroffene Gebäude – eine ehemalige Druckerei in direkter Nachbarschaft zum Theater – war 2018 zu einer Wohnung umgebaut worden.
Im Juni 2024 urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, der Wohnungsumbau verstoße gegen Baurecht. Die Richter sahen in den durch den Theaterbetrieb verursachten Geräuschen – als geschützte kulturelle Tätigkeit – eine unzumutbare Belästigung. Der Freie Volksbühne e.V., der die Baugenehmigung angefochten hatte, gewann damit zunächst den Prozess.
Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob dieses Urteil nun auf. Es bemängelte, das Münsteraner Gericht habe sich zu einseitig auf die Überschreitung von Lärmrichtwerten konzentriert. Der Fall muss nun in Münster neu verhandelt werden – mit einer umfassenderen Würdigung der Sachlage.
Das Oberverwaltungsgericht wird den Streit erneut prüfen müssen. Ein überarbeitetes Urteil soll die rechtlichen Argumente vollständiger berücksichtigen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Diese wird darüber entscheiden, ob der Wohnungsumbau bestehen bleiben darf.






