Bundesverfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter kommt

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Ein weißer Polizeiwagen steht vor einer befahrenen Straße mit fahrenden Fahrzeugen, umgeben von Gras und Bäumen in einer ländlichen Umgebung.

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Bundesverfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter kommt

Verfassungsgericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

Verfassungsgericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

Verfassungsgericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

  1. Dezember 2025 · 11:22 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen ein neues Kontrollgesetz abgewiesen. In dem am 6. März 2024 verkündeten Urteil erklärte das Gericht die Beschwerde für unzulässig, da die Gewerkschaft nicht unmittelbar von der Regelung betroffen sei. Das umstrittene Gesetz sieht die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vor, der Vorwürfe wegen Fehlverhaltens untersuchen soll.

Der Streit begann im März 2025, als der Landtag von NRW die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten beschloss. Dieser soll Ermittlungen zu Polizeihandeln eigenständig durchführen können – selbst dann, wenn bereits strafrechtliche Verfahren laufen. Die DPolG lehnte das Vorhaben ab und argumentierte, es könne die Rechte der Beamten untergraben und in laufende juristische Prozesse eingreifen.

Mit der Abweisung der Klage ist der Weg für den unabhängigen Polizeibeauftragten nun frei. Die Beschwerde der DPolG scheiterte, weil die Gewerkschaft nicht nachweisen konnte, dass sie persönlich von den neuen Bestimmungen betroffen ist. Die Polizeiaufsicht in Nordrhein-Westfalen wird damit ab kommendem Jahr nach dem reformierten Rahmen arbeiten.