Bundesrat verschärft Tierschutz: Stopp für grausame Lebendtier-Exporte in Drittstaaten
Theo BauerBundesrat verschärft Tierschutz: Stopp für grausame Lebendtier-Exporte in Drittstaaten
Der Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um die anhaltenden Verstöße gegen den Tierschutz bei Lebendtierexporten in Drittstaaten außerhalb der EU zu bekämpfen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere EU-weite Vorschriften für Tiertransporte fordert. Den Behörden fehlen derzeit die Befugnisse, solche Missstände während der Handhabung und des Transports zu unterbinden.
Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschluss verweist auf wiederholte Verstöße gegen EU-Tierschutzbestimmungen. In den vergangenen fünf Jahren wurden insbesondere Algerien und die Türkei immer wieder wegen schwerwiegender Vergehen beanstandet. So gab es im November 2025 Beschwerden über irische Exporte nach Algerien, während österreichische Rinder, die mit der Spiridon II in die Türkei verschifft wurden, in einen schweren Vorfall verwickelt waren.
Der Bundesrat drängt nun auf rechtlich verbindliche EU-Regelungen für Tiertransporte in Drittländer. Die EU-Kommission soll demnach die Kompetenz erhalten, Ermittlungen einzuleiten und Exporte so lange zu stoppen, bis die Verstöße behoben sind. Zudem müssen künftige tierärztliche Gesundheitszeugnisse klare Tierschutzstandards enthalten.
Zusätzlich fordert der Beschluss die Bundesregierung auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, bilaterale tierärztliche Bescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückzuziehen. Der Bundesrat besteht darauf, dass Lebendtiertransporte nur dann stattfinden dürfen, wenn das Zielland sich verbindlich zur Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzkodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) verpflichtet.
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, Vollzugslücken zu schließen und weitere Tierschutzverstöße zu verhindern. Ohne schärfere Kontrollen könnten sich Fälle wie die in Algerien und der Türkei wiederholen. Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung und die EU-Institutionen zur weiteren Behandlung.






