Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025
Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder
Das Bundeskartellamt hat 2025 wegen Kartellverfahren deutlich weniger Strafen verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.
- Dezember 2025, 05:38 Uhr
Das Bundeskartellamt, die deutsche Wettbewerbsbehörde, hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die Gesamtstrafen beliefen sich auf nur noch 10 Millionen Euro – ein deutlicher Rückgang gegenüber den 26 Millionen Euro im Jahr 2024. Dieser Rückgang folgt auf ein Jahrzehnt mit deutlich höheren Strafzahlungen, darunter ein Spitzenwert von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2014.
Zu den jüngsten Sanktionen der Behörde gehörte eine Strafe von 330.000 Euro gegen das Unternehmen Messtechnik, das in einen langjährigen Kartellfall zur Abrechnung von Heizkosten verwickelt war. Das über zehn Jahre andauernde Absprachenetzwerk hatte bereits zuvor zu Bußgeldern gegen Ista (2,2 Millionen Euro im Jahr 2022) und Techem geführt. Ein weiterer bemerkenswerter Fall 2025 war eine Strafe von 6 Millionen Euro gegen Sennheiser, dem vorgeworfen wird, Händler zum Anheben der Ladenpreise für Audioausrüstung gedrängt zu haben.
Kartellabsprachen bleiben nach deutschem Recht illegal, da sie den Wettbewerb verzerren und oft zu höheren Verbraucherpreisen führen. Die Ermittlungen stützen sich stark auf Geständnisse von Beteiligten, die auf Milde hoffen, sowie auf ein anonymes Hinweisgebersystem, über das allein 2025 rund 600 Meldungen eingingen. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, verwies auf die Schwierigkeiten, die hohen rechtlichen Anforderungen in Kartellverfahren zu erfüllen. Gleichzeitig betonte er die wachsende Bedeutung moderner Ermittlungsmethoden, darunter IT-gestützte Analysewerkzeuge, um komplexe Verstöße aufzudecken.
Die Bußgelder schwankten in den vergangenen zehn Jahren stark. 2019 etwa zahlten Unternehmen insgesamt 848 Millionen Euro, wobei fast drei Viertel dieser Summe aus einem einzigen Fall gegen Stahlproduzenten wegen Preisabsprachen stammten. 2023 hingegen verzeichnete die Behörde mit nur 2,8 Millionen Euro einen ungewöhnlich niedrigen Wert – bedingt auch durch pandemiebedingte Verzögerungen in Gerichtsverfahren.
Die Bußgelder des Jahres 2025 setzen den rückläufigen Trend der Vorjahre fort und spiegeln sowohl rechtliche Herausforderungen als auch eine veränderte Schwerpunktsetzung in der Verfolgungsarbeit wider. Mit neuen Ermittlungsinstrumenten bleibt das Bundeskartellamt jedoch aktiv in der Bekämpfung von Kartellverstößen und unfairem Wettbewerb. Die Ergebnisse laufender Verfahren werden zeigen, ob sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzt.

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