27 March 2026, 16:02

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen kosten Familien monatlich Hunderte von Dollar.

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es fast 240 Euro an eine gefälschte Website für Reisegenehmigungen verloren hätte. Als die beiden versucht hatten, eine britische elektronische Reiseerlaubnis (ETA) zu beantragen, geriet sie auf eine täuschend echte Seite, die ein Vielfaches der offiziellen Gebühr verlangte.

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Nachdem sie den Betrug erkannt hatten, erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Die beiden begannen ihren Antrag mit einer Online-Suche nach der ETA, die für Reisen ins Vereinigte Königreich erforderlich ist. Sie gaben persönliche Daten und Kreditkarteninformationen in ein scheinbar seriöses Formular ein. Bei der Zahlungsabwicklung betrug die Summe jedoch rund 240 Euro – statt der eigentlichen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.

Misstrauisch wegen des überhöhten Betrags verweigerten sie die Freigabe der Transaktion. Ihre Bank sperrte daraufhin die Kreditkarte, um unbefugte Abbuchungen zu verhindern. Am 13. März 2026 reichten sie eine Online-Anzeige wegen des versuchten Betrugs ein.

Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung zu stellen: https://www.gov.uk/eta. In ihren Hinweisen erklärt sie, wie man betrügerische Seiten erkennt, die oft echte Angebote imitieren, aber überhöhte Gebühren verlangen. Die Ratschläge der Verbraucherzentrale sind unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439 abrufbar.

Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Websites für Reisedokumente verbunden sind. Die Behörden raten Antragstellern, ETA-Anträge direkt an die britischen Behörden zu richten. Die offizielle Gebühr bleibt bei 18,50 Euro pro Person – ohne zusätzliche Kosten.

Quelle