BGH kippt 1N-Telecom-Verträge: Wie Verbraucher mit Fake-Angeboten hereingelegt werden

Admin User
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Verbraucheraktivisten: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs

BGH kippt 1N-Telecom-Verträge: Wie Verbraucher mit Fake-Angeboten hereingelegt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom ungültig sind, wenn sie in Papierform ausschließlich über einen Internetlink bereitgestellt werden. Dieses Urteil folgt auf eine Reihe von Beschwerden gegen das Unternehmen wegen täuschender Praktiken und unerwünschter Werbung.

Das Landgericht Leipzig gab kürzlich einem Beklagten recht und bestätigte, dass bei einem angeblichen Tarifwechsel mit 1N Telecom kein rechtlich bindender Vertrag zustande gekommen sei. Dieses Urteil steht im Einklang mit der Entscheidung des BGH und unterstreicht die fragwürdigen Geschäftsmethoden des Unternehmens.

Verbraucher berichten, von 1N Telecom mit unerwünschter Werbung und gefälschten Gewinnbenachrichtigungen überhäuft worden zu sein. Trotz der Ausübung ihres Widerrufsrechts oder der Anfechtung der Verträge wurden einige Kunden zur Zahlung von Beträgen bis zu 500 Euro aufgefordert. Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Sachsen verurteilen diese Praktiken als dreist und inakzeptabel.

Viele Verbraucher wurden dazu verleitet, für einen Anschluss zu zahlen, den sie nie nutzen – oft, nachdem sie zuvor Kunden der Deutschen Telekom waren. Sie wurden in dem Glauben gelassen, ihre Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Telekom fortzuführen, während sie gleichzeitig mit einem zweiten, nutzlosen Festnetzvertrag belastet wurden.

Um seine Forderungen durchzusetzen, verkauft 1N Telecom strittige Forderungen an ein Unternehmen namens TPI Investment. TPI Investment verschickt nun außergerichtliche Vergleichsangebote, in denen Zahlungen von 200 Euro gefordert werden – bei Nichtzahlung werden höhere Forderungen angedroht. Allerdings gibt es keine überprüfbaren öffentlichen Quellen, die belegen, dass ein Düsseldorfer Unternehmen mit alten und neuen Methoden Geld von Kunden erpresst oder mit TPI Investment zusammenarbeitet, um diese Forderungen weiterzuverfolgen.

Die jüngsten Urteile des BGH und des Landgerichts Leipzig betonen die Bedeutung einer gültigen Vertragsbildung und des Verbraucherschutzes. Trotz dieser Rückschläge setzt 1N Telecom weiterhin auf fragwürdige Methoden – auch mit Unterstützung von Drittfirmen wie TPI Investment. Verbraucher werden aufgefordert, wachsam zu bleiben und bei Verdacht auf solche Praktiken rechtlichen Rat einzuholen.