185 Kinder in Bergisch Gladbach ohne Nachmittagsbetreuung trotz Rechtsanspruch
Sophia Weber185 Kinder in Bergisch Gladbach ohne Nachmittagsbetreuung trotz Rechtsanspruch
Akuter Mangel an Betreuungsplätzen in Bergisch Gladbach: 185 Kinder ohne Nachmittagsbetreuung
In Bergisch Gladbach fehlen aktuell 185 Plätze in der schulischen Nachmittagsbetreuung. Ab dem kommenden Schuljahr haben Erstklässler in Deutschland zwar einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung – doch viele Familien in der Stadt werden Schwierigkeiten haben, ab 11:30 Uhr eine Betreuung für ihre Kinder zu finden.
Laut Stadt sind derzeit 185 angemeldete Kinder ohne Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Betroffen sind unter anderem sieben Erstklässler der GGS Heidkamp, vier der KGS Sand, jeweils drei der GGS Paffrath und der KGS Frankenforst sowie zwei der GGS An der Steinbreche. Besonders prekär ist die Situation an der GGS Moitzfeld: Dort erhalten 13 Erstklässler trotz gesetzlichem Anspruch keine Betreuung. Insgesamt können 32 Kinder, die eigentlich einen Rechtsanspruch auf einen Platz hätten, aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht aufgenommen werden.
Die Abdeckungsquote in Moitzfeld liegt bei etwa 58 Prozent – deutlich unter dem städtischen Durchschnitt von 76,9 Prozent. Um das Problem zu lösen, plant die Stadt einen Ausbau der GGS- und OGS-Einrichtungen in Moitzfeld, doch mit den Bauarbeiten wird frühestens 2027 begonnen. Als Übergangslösung führt die GGS Heidkamp eine verlängerte Betreuung ein, die bis zu zehn zusätzliche Plätze bietet – zu Kosten von 70 Euro pro Kind und Monat.
An vier Grundschulen in Bergisch Gladbach gibt es bereits eine Randzeitenbetreuung, doch diese erfüllt nicht die volle gesetzliche Vorgabe von acht Stunden täglicher Betreuung. Ohne alternative Lösungen müssen 185 Familien ab 11:30 Uhr an Schultagen selbst für die Betreuung ihrer Kinder sorgen. Die geplanten Erweiterungen der Betreuungseinrichtungen bringen keine kurzfristige Entlastung – viele Kinder erhalten damit vorerst nicht die ganztägige Betreuung, auf die sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch hätten.
